Have any questions?
+44 1234 567 890
LUXLAW IP
GEWERBLICHER
RECHTSSCHUTZ
Der Gewerbliche Rechtsschutz umfasst den Schutz der eigenen Idee, dem sog. geistigen Eigentum, der in Zeiten transnationalen Wettbewerbs mittlerweile für Unternehmen unerlässlich ist. Als Nebengebiete strahlt der Gewerbliche Rechtsschutz mittlerweile vermehrt auf natürliche Personen insbesondere im Bereich des Urheber- und Internetrechts aus.
LuxLaw-IP schützt Ihre Ideen, seien Sie technischer oder gestalterischer Art, insbesondere vor Nachahmungen Dritter und entwickelt passgenaue Schutzrechtsstrategien
LuxLaw-IP verteidigt Ihre eingetragenen Schutzrechte gegen Angriffe Dritter sowohl vor den Registerämtern als auch den staatlichen Gerichten.
LuxLaw-IP erwirkt Ihre Ansprüche aus bestehenden Schutzrechtspositionen gegen Dritte: zügig, effektiv, nachhaltig
- SCHUTZRECHTE
- UNTERNEHMENSIDENTITÄT
- WETTBEWERBSRECHT
- INTERNET- / URHEBERRECHT / BEWERTUNGSSCHUTZ
Wir arbeiten mit namhaften Patentanwälten zusammen, um Ihre Erfindung zu schützen und - auch unter wirtschaftlichen Aspekten - zu verwerten. Wir fragen unter anderem: Wo befinden sich Lücken für das Angriffspotenzial Dritter? Daraus leiten wir Vorschläge zur Verbesserung des Schutzrechteportfolios ab. LuxLaw-IP bewertet ferner die Schutzrechte Dritter, die der Entwicklung des eigenen Mandanten entgegenstehen und definiert Potentiale, wie gegenläufigen Rechten ausgewichen werden kann. Sofern dies einmal nicht möglich sein sollte, vertreten wir unsere Mandanten in Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren vor Patentämtern sowie Klageverfahren vor den zuständigen Gerichten in der gesamten Bundesrepublik, bei denen aufgrund der Komplexität der Rechtsmaterie Sonderzuständigkeiten bei ausgewählten Gerichten geschaffen worden, die bei derartigen Fällen ausschließlich zuständig sind.
LuxLaw-IP unterstützt Sie bei der Entwicklung und Verteidigung Ihrer Unternehmensidentität. Das Gesetzt bietet dabei nur einen Grundlagenschutz. Oftmals ist es sinnvoll, durch eine begleitende frühzeitige Markenanmeldung die Weichen für den Aufbau des eigenen Unternehmesimages zu stellen und der Gefahr vorzubeugen, dass spätere Mitbewerber ein gewachsenes aber unzureichend geschütztes Profil für eigene Zwecke missbrauchen.
Wettbewerbsrechtliche Problematiken bestehen in vielerlei Hinsicht, sei es unlautere Werbung, Eingriffe in Betriebsgeheimisse oder unzulässige Nachahmungshandlungen von Produkten. Das Wettbewerbsrecht kann als letzter Trumpf dann entscheidende Bedeutung erlangen, wenn gewerbliche Schutzrechte nicht oder nur unzureichend vorhanden sind. Bei wettbewerbsrechtlichen Verfahren bestehen unzählige Fallstricke für den prozessführenden Anwalt und ein erheblicher Einfluss der obergerichtlichen Rechtsprechung, bei der die Tendenzen der Wettbewerbssenate der zuständigen Oberlandesgerichte stets genau verfolgt werden müssen. Ebenfalls spielt eine frühzeitige Sicherung von Beweismitteln eine tragende Rolle, bei der die Grenzen der zivilprozessualen Verwertbarkeit der Beweisgewinnung nie aus dem Blickfeld gelangen dürfen.
Alles, was im Internet zu beachten ist, bildet Gegenstand unserer diesbezüglichen Beratung. Das Spektrum erstreckt sich dabei vom Domainrecht über die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den Umgang mit negativen Bewertungen auf Bewertungsportalen bis zum Urheberrecht bei dem womöglich unbedachten Herunterladen von Filmen, Texten und Lichtbildaufnahmen.
Im Bereich des (Unternehmens-)persönlichkeitsrechts besteht weiterhin eine sehr dynamische Entwicklung innerhalb der Rechtsprechung des BGH, wann und unter welchen Voraussetzungen Portalbetreiber und Portalnutzer negative Rezensionen zu löschen haben.