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LUXLAW GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ
Schutzrechtübertragung und Lizenzvertragsrecht
Sind entsprechende Schutzrechte einmal eingetragen bestehen neben den sich aus den Schutzrechten selbst ergebenen Ansprüchen vielfältige Möglichkeiten, diese wirtschaftlich zu verwerten. Dabei kann die Verwertung in der eigenen Nutzung, in der Lizensierung, allerdings auch in Form der späteren Veräußerung der Schutzrechte oder der Verwendung als Kreditsicherheit liegen.
LuxLaw-IP berät ferner bei der Verhandlung von Lizenzverträgen und erstellt diese stets individuell an die Bedürfnisse des Mandanten. Die Ausgestaltung hat dabei umfangreiche Aspekte zu berücksichtigen, wie die Art der Lizenz, die Frage der Weitergabe von Lizenzen oder dem Schicksal der Lizenz in der Insolvenz. Fehler in der Vertragsgestaltung können dabei essentielle Folgen für die Parteien haben, die bis zum völligen wirtschaftlichen Nutzungsausfall des Schutzrechts führen können.