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LUXLAW GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ
Design und Geschmacksmuster
Der Designschutz erfasst im Gegensatz zum Patentschutz nicht den technischen Teil einer Erfindung, sondern die Erscheinungsform von Produkten, also die äußere Form- und Farbgestaltung eines Erzeugnisses. LuxLaw-IP berät zu allen Fragen einer effektiven Unterschutzstellung von Produktgestaltungen, die in Deutschland als Design und auf europäischer Ebene als Gemeinschaftsgeschmacksmuster eingetragen werden können. Eine besondere Herausforderung ist dabei oftmals die Kollisionsvermeidung gegen nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster, die – wie der Name schon vermuten lässt – ohne Eintragung allein durch die „Offenbarung“ entstehen und ab diesem Zeitpunkt eine dreijährige Schutzdauer begründen.
LuxLaw- IP ist auch im Designrecht schwerpunktmäßig mit der Vertretung von Unternehmen bei der gerichtlichen Geltendmachung bzw. Abwehr von designrechtlichen Ansprüchen befasst, die auch hier vielfach in einstweiligen Verfügungsverfahren ihren Ursprung – und nicht selten auch ihr Ende – haben.