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LUXLAW GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ
DSGVO
Die DSGVO hat - bewusst oder unbewusst- zu umfangreichen datenschutzrechtlichen Konsequenzen bei der Verarbeitung von Daten geführt. Die Kernproblematik liegt häufig bei der Frage einer ausreichenden Einwilligung für die Verarbeitung der Daten und die Rechtsfolgen etwaiger Rechtsverletzungen. Ob die DSGVO dabei einen abgeschlossenen Regelungsbereich darstellt (sog. Sperrwirkung) oder ergänzend auf Ansprüche aus dem BGB zurückgegriffen werden kann, ist nach wie vor hoch umstritten.
Fast genauso rechtlich umkämpft ist die Frage, ob und ggf in welcher Höhe Schadensersatzansprüche gegen unberechtigte Datenverwender geltend gemacht werden können. Insbesondere die Inanspruchnahme von Facebook (Meta) durch Nutzer hat dabei eine Welle von Unklarheiten ausgelöst, ob und unter welchen Voraussetzungen tatsächlich Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
Luxlaw-IP berät bei der Prüfung und Durchsetzung etwaiger Ansprüche aus der DSGVO um gleichzeitig die Fälle auszusondern, bei denen nur die Anwälte verdienen, nicht aber die Mandanten.