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LUXLAW GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ
Ziviles Kartellrecht
Kartellrechtliche Fragestellungen können sich sowohl öffentlich-rechtlich gegenüber den zuständigen Kartellbehörden ergeben, allerdings auch zivilrechtlich auf horizontaler Ebene zwischen zwei Marktteilnehmern. Fallgestaltlungen liegen im Rahmen der Vertragsgestaltung etwa bei Exklusivvereinbarungen und im Konfliktbereich bei der Ausübung eines Lieferboykotts gegen einzelne Unternehmen.
LuxLaw-IP berät Unternehmen bei der Vermeidung von Kartellverstößen und vertritt Mandanten vor den zuständigen Kartellkammern und Kartellsenaten der Landgerichte und Oberlandesgerichte.